Stand: 01.08.2025
Allgemeines zum Einstieg in das Förderverfahren des Breitbandausbaus:
- Branchendialog
Im Vorfeld einer Fördermaßnahme soll durch einen sogenannten Branchendialog das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial einer Kommune gemeinsam mit der Branche ausgelotet werden. Der Dialog ist daher grundsätzlich vor dem Markterkundungsverfahren (MEV) durchzuführen.
Um das Ziel einer flächendeckenden Versorgung zu erreichen und Fördermittel gezielt einzusetzen, kommt es hierbei auf das sinnvolle Zusammenspiel von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau an. Dieser kommunale Branchendialog stellt ein geeignetes Mittel dar, um den Austausch einer Kommune mit den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen zu möglichen eigenwirtschaftlichen Ausbaumöglichkeiten voranzubringen.
Der Zeitraum der Veröffentlichung des Branchendialogs war von 17. April 2023 bis 9. Juni 2023.
- Markterkundungsverfahren (MEV)
Vor der Beantragung von Fördermitteln muss der Antragsteller ebenso eine Markterkundung durchführen, um die Ausbaupläne privater Netzbetreiber für die nächsten drei Jahre abzufragen und sicherzustellen, dass der staatliche Eingriff nicht zu einer Überlagerung bestehender Infrastruktur führt. Für diejenigen Bereiche, für die kein potentieller Anbieter innerhalb der in der Markterkundung genannten Frist eine Ausbauabsicht bekundet hat, kann der Antragsteller davon ausgehen, dass die notwendigen Investitionen nicht ohne öffentliche Förderung getätigt werden.
Der Gemeinderat Ehekirchen beschloss in seiner Sitzung vom 15.03.2022, die kombinierte Markterkundung zu starten.
Also hat die Gemeinde Ehekirchen vom 4. August 2023 bis zum 29. September 2023 ein Markterkundungsverfahren für den weiteren Glasfaserausbau im Gemeindegebiet durchgeführt. Im Rahmen dieser Abfrage wurden Netzanbieter aufgefordert, Ihre Ausbauabsichten für die nächsten drei Jahre mitzuteilen.
Lt. Markterkundungsrückmeldung waren bis dato bereits 492 Adressen mit FTTB versorgt und somit mit einer Gigabitversorgung ausgestattet.
Die GlasfaserPlus GmbH hatte mitgeteilt, dass sie den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für den Kernort Ehekirchen durchführen will.
Das Gebiet „Kernort Ehekirchen“ sollte somit eigenwirtschaftlich ausgebaut und nicht mit in das Förderprogramm aufgenommen werden.
Darüber hinaus verblieben bis dato noch ca. 570 Adressen, für die keine Ausbauabsichten bis 2026 angemeldet wurden.
Für die Bereiche, in denen kein Glasfaserausbau vorhanden ist bzw. in denen auch kein eigenwirtschaftlicher Ausbau angekündigt wurde (ca. 570 Adressen), konnte ein Antrag zum geförderten Netzausbau gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (kurz: Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0) gestellt werden unter https://gigabit-projekttraeger.de/.
Zur Feststellung der Förderwürdigkeit der angemeldeten Gebiete prüft die zuständige Bewilligungsbehörde alle eingereichten Anträge auf folgende Kriterien:
- „Nachholbedarf“: Anteil sog. Weißer Flecken (Datenrate von max. 30 Mbit/s)
- „Synergienutzung“: Netzausbau ist bereits durchgeführt oder verbindlich angekündigt und es verbleiben jedoch unterversorgt kleinere Restgebiete
- „Digitale Teilhabe am ländlichen Raum“: Einwohnerdichte
- „Interkommunale gemeindeübergreifende Zusammenarbeit“
Der Fördersatz beträgt 90% (50% Bundesförderung, 40% Landesförderung).
Die Gemeinde Ehekirchen wäre dann, wenn alles abgeschlossen ist, vollflächig mit Glasfaser (>= 1 Gbit/s) versorgt.
Da es der Gemeinde Ehekirchen wichtig ist, (wirtschaftliche) Lücken zu schließen sowie auch den Firmen und Betrieben in der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, schnelleres Internet zu erhalten, hat der Gemeinderat Ehekirchen in seiner Sitzung vom 10.10.2023 beschlossen, dass mit der Einreichung eines Förderantrages zum Netzausbau gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (kurz: Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0) Einverständnis besteht.
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- Eigenwirtschaftlicher Glasfaser-Ausbau der GlafaserPlus GmbH“. Hierzu stehen bereits Informationen auf der Homepage
- „Zuwendungen des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘ (Gigabit-Richtlinie 2.0)“
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Zuwendungen des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsgesetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0)
Die Gemeinde Ehekirchen hat vom 11.10.2023 einen Förderantrag gestellt für die „Zuwendungen des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘ (Gigabit-Richtlinie 2.0)“.
Mit Schreiben vom 22.11.2023 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass der o.g. Antrag auf der Grundlage
- der Gigabit-Richtline 2.0,
- der Gigabit-Rahmenregelung und
- der Bundeshaushaltsordnung, insbesondere der §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV),
für den Zeitraum vom 15.12.2023 bis zum 18.03.2027 (Bewilligungszeitraum)
in Form der Projektförderung für eine nicht rückzahlbare Zuwendung als Anteilfinanzierung mit einer voraussichtlichen Förderquote von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Bemessungsgrundlage) für die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 bewilligt wurde.
Der Gemeinderat Ehekirchen beschloss in seiner Sitzung vom 19.03.2024 den Start eines Auswahlverfahrens zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Ausbau von 567 Adressen mit FTTB-Technologie gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Aufgrund Änderungen von Adressen und diversen Nachforderungen, wurden insgesamt drei Änderungsanträge bzw. Rücknahmen eingereicht.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.05.2025 wurde der Gemeinderat über die Ausschreibung zum Gigabit Förderverfahren 2.0 (Bund) informiert.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Kofinanzierung des Landes erst beantragt werden kann, sobald der endgültige Zuwendungsbescheid des Bundes vorliegt.
Aktuell liegt der vorläufige Zuwendungsbescheid vom 11.12.2024 vor.
Sobald die Ausschreibung und Vergabe abgeschlossen sind, kann der endgültige Zuwendungsbescheid beantragt werden. Wenn dieser vom Zuwendungsgeber, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bewilligt wurde, kann mit dem endgültigen Zuwendungsbescheid die Kofinanzierung des Landes beantragt werden.
In dem vorläufigen Zuwendungsbescheid wurden 533 förderfähige Adressen gezählt. Hierunter fallen u. a. auch das Rathaus, die Schule sowie der Kindergarten.
Am 12.06.2025 wurde der Teilnehmerwettbewerb gestartet.
Bei dem eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau ergaben sich während der Laufzeit des Teilnehmerwettbewerbes noch einmal Adressänderungen. Eine Pressemitteilung von der Deutschen Telekom GmbH wird noch abgewartet. Es wird versucht, die Adressen noch mit in das Bundesförderprogramm Gigabit 2.0 mit aufzunehmen.
Das sind die nächsten Schritte:
Sobald alle Adressen endgültig bekannt sind, wird im nächsten Schritt das Auswahlverfahren durchgeführt, indem die Ausschreibung sowie die Vergabeentscheidung über das Telekommunikationsunternehmen ergehen.

