Digitales Bauantragsverfahren – Änderung bei der Einreichung von Bauanträgen ab 01.01.2025

Ab dem 01.01.2025 müssen
die meisten Bauanträge statt bei den Gemeinden
beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen eingereicht werden

Demnach können bei der Gemeinde nur noch folgende Anträge in Papierform eingereicht werden:
• Bauanträge / Abgrabungsanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
• Isolierte Ausnahmen, Befreiungen oder isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
• Anzeigen zur Beseitigung

Ab dem 1. Januar 2025 reicht es zudem aus, nur noch eine Ausfertigung Ihrer Unterlagen
einzureichen, anstatt der bisher erforderlichen drei.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen – Link