Digitales Bauantragsverfahren – Änderung bei der Einreichung von Bauanträgen seit 01.01.2025

Seit dem 01.01.2025 müssen die meisten Bauanträge statt bei den Gemeinden
beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen eingereicht werden

Bei der Gemeinde können folgende Anträge in Papierform eingereicht werden:
• Bauanträge / Abgrabungsanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
• Isolierte Ausnahmen, Befreiungen oder isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
• Anzeigen zur Beseitigung

Seit dem 1. Januar 2025 reicht es zudem aus, nur noch eine Ausfertigung Ihrer Unterlagen
einzureichen, anstatt der bisher erforderlichen drei.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen Link

Änderung bei der Einreichung von Bauanträgen ab 01.01.2025