Bürgerinformation zur Grundsteuer-Reform!

Die Grundsteuer Reform verpflichtet Grundstückseigentümer dem Finanzamt Änderungen mitzuteilen.

Anzuzeigen sind beispielsweise:

  • Der Anbau eines Wintergartens
  • Wenn ein Gebäude erstmals denkmalgeschützt ist
  • Eine Wohnung als Arztpraxis vermietet wird
  • Eine Teilfläche eines Flurstücks an Nachbarn verkauft wird
  • Ein Mietshaus in Wohnungs-/Teileigentum aufgeteilt wird.
  • Und weiteres ……..