Bauausschuss-Sitzung vom 11.11.2019

Besichtigung eines Durchlasses zwischen Ried und Schainbach (FlNr. 857 Gemarkung Walda):

Der Bauausschuss besichtigte den Durchlass und beschloss, dass das Rohr mittels Kamera oder durch den Bauhof genau untersucht werden soll, um im Anschluss über eine mögliche Sanierung zu beraten.

Besichtigung der Hollenbacher Kreuzung zum Ortseingang Fernmittenhausen wegen möglicher Errichtung eines Geh- und Radweges:

Herr Moll vom Staatlichen Bauamt Ingolstadt regte an, dass neben dem angedachten Geh- und Radweg von der Hollenbacher Kreuzung zum Ort Hollenbach, auch über die Errichtung eines Geh- und Radweges nach Fernmittenhausen nachgedacht werden sollte. Dies wäre auch eine gute Anbindung an das vorhandene Radwegenetz. Der Bauausschuss besichtigt den Bereich, um sich vor Ort ein Bild zu machen, ob bzw. wie hier ein Geh- und Radweg von der Hollenbacher Kreuzung nach Fern- bzw. Nähermittenhausen verlaufen konnte. Bis Fernmittenhausen waren zumindest die entsprechenden Flächen vorhanden. Auch bis zum Rinzenweiher besteht hier die Möglichkeit. Der Bauausschuss Ehekirchen beschließt, einen Fachmann zu beauftragen, sich die Situation anzuschauen und entsprechend Gedanken zu machen.  Wenn hierzu ein Ergebnis vorliegt, soll hier weiter beraten werden und ggfs. entsprechende Beschlusse gefasst werden.

Bauvoranfrage für die Errichtung eines Milchviehlaufstalles auf dem Grundstück FlNr. 272 Gemarkung Weidorf:

Am 29.10.2019 wurde bei der Gemeinde Ehekirchen eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Milchviehlaufstalles auf dem Grundstuck FlNr. 272 Gemarkung Weidorf eingereicht. Der Laufstall, welcher Platz für 110 Kühe bietet, hat eine Länge von ca. 72 m und eine Breite von ca. 22 m, mit einem Melkgebäude mit ca. 28 m Länge. Die Güllegrube hat einen Durchmesser von ca. 20 m. Die zwei Fahrsilos haben jeweils eine Größe von ca. 35 x 10 m. Der Bauausschuss mochte vor einer Entscheidung über die Voranfrage die Zufahrtssituation durch die Antragsteller erläutert bekommen. Weiterhin möchte der Bauausschuss, dass die Antragsteller vor einer Entscheidung ihr Vorhaben mit der örtlichen Kirchenverwaltung besprechen und das Ergebnis der Gemeinde entsprechend mitgeteilt wird.