Zu folgenden Bauantragen erteilte der Bauausschuss sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:
- Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstuck FlNr. 299 Gemarkung Fernmittenhausen.
- Bauantrag zum Neubau eines Familienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstuck FlNr. 286 Gemarkung Fernmittenhausen.
Folgende Bauantrage im Freistellungsverfahren (vollständige Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans) wurden dem Bauausschuss zur Kenntnis gegeben:
- Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 433/12 Gemarkung Weidorf (Baugebiet „Am Mühlbach“).
- Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten und vier Stellplatzen auf dem Grundstuck FlNr. 926/35 Gemarkung Ehekirchen (Baugebiet „Bei der Probmühle“).
- Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garagengebäude auf dem Grundstuck FlNr. 926/19 Gemarkung Ehekirchen (Baugebiet „Bei der Probmühle“).
Besichtigung des Friedhofs in Hollenbach
Der Bauausschuss besichtigte den Friedhof und beschloss folgende Maßnahmen und Vorgehensweise:
- Die Hollenbacher Dorfgemeinschaft organisiert in Eigenregie das Zurückschneiden der Sträucher und Hecken im Friedhof.
- Die Hollenbacher Dorfgemeinschaft organisiert in Eigenregie das Fallen von 6 Baumen (Kiefern und Fichten) am Friedhof, wobei das anfallende Brennholz dann selbst verwertet werden kann. Die im Boden verbleibenden Wurzeln sollen gefräst werden.
- Der Pfarrgemeinderat Hollenbach einigt sich, welche Bäume nachgepflanzt werden sollen und teilt dies der Gemeindeverwaltung entsprechend mit.
- Der Pfarrgemeinderat Hollenbach einigt sich, wie in Zukunft die Grabenzwischenräume gestaltet werden sollen (Rasenansaat, Buchs, Thuja etc.) und teilt dies ebenfalls der Gemeindeverwaltung mit, um entsprechend Material zu besorgen (Pflanzen oder Rasensamen etc.).
- Der Zaun wird erneuert.
- Es wird ein Ständer für etwa 10 Gieskannen (wie am Friedhof Ehekirchen) durch die Gemeinde Ehekirchen angeschafft.
- Der Bauhof Ehekirchen vergiest soweit möglich die bereits entstandenen Risse in den Teerflachen.