Bau- und Umweltausschuss – Sitzung vom 29.06.2020

Antrag auf Asphaltierung des Gemeindeweges FlNr. 155 Gemarkung Schönesberg (zwischen Lorenziweg und Sonnenweg)

Anlieger haben hier einen Antrag an die Gemeinde Ehekirchen gerichtet, den Weg zu asphaltieren. Der Bauausschuss besichtigte gemeinsam mit den Antragstellern den Weg und beschließt im Anschluss, dass dem Antragsteller genehmigt wird, in Eigenregie den Gemeindeweg FlNr. 155 Gemarkung Schönesberg zu asphaltieren. Die Gemeinde Ehekirchen wird 10 % der Kosten unter der Voraussetzung übernehmen, dass die komplette Länge des Weges (etwa 70 m) asphaltiert wird. Für den Fall, dass nur zur Hofeinfahrt des Anwesens asphaltiert wird, werden seitens der Gemeinde keine Kosten übernommen. Weiterhin übernimmt die Gemeinde Ehekirchen 10 % der Kosten für eine Straßenlampe.     Der Weg muss auf einer Breite von 3 m asphaltiert und es muss eine Wasserführung eingebaut werden. Die Auszahlung des Gemeindeanteils für diese Maßnahme erfolgt nach Vorlage sämtlicher anfallender Rechnungen. Vor Baubeginn ist die Maßnahme mit der Gemeinde Ehekirchen abzustimmen und es sind entsprechende Planungen und Kostenschätzungen vorzulegen.

Besichtigung der Asphaltwege FlNr. 856 und 863 Gemarkung Walda (zwischen Ried und Schainbach) wg. Schäden bzw. Sanierung

Nachdem die Rohrbrücke an dieser Stelle mittlerweile erneuert wurde, war der asphaltierte Weg vor- und hinterhalb der Brücke ein Thema. Dieser ist mittlerweile in einem äußerst unstabilen Zustand. Der Bauausschuss legte deshalb fest, dass dieser Weg im betroffenen Bereich 20 cm tief abgefräst und anschließend mit 15 cm Schotter überzogen wird.

Besichtigung des Feldweges FlNr. 195 Gemarkung Haselbach

Dieser asphaltierte Feldweg wurde auf Grund von bereits bestehenden Schäden in Augenschein genommen. Hier wurde beschlossen demnächst die Bankette zu fräsen und im Herbst die Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Gerade im unteren Bereich vor der Einmündung in die Kreisstraße nach Weidorf weist der Asphalt mittlerweile erhebliche Schäden auf. Der Bauausschuss nimmt dies vorläufig zur Kenntnis und wird auch diesen Weg in die Grundsatzdiskussion „Zukünftiger Umgang mit asphaltierten Feldwegen“ miteinfließen lassen.

Widmung eines Eigentümerweges (Teilfläche aus FlNr. 831 Gemarkung Dinkelshausen) – Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m Art. 53 Nr. 3 Alt. 1 BayStrWG

Im Rahmen der Erschließung der Ortsabrundung Seiboldsdorf-West beschließt der Bauausschuss, den Teilbereich des Grundstücks FlNr. 831 Gemarkung Dinkelshausen als beschränkten Eigentümerweg nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Art. 53 Nr. 3 Alt. 1 BayStrWG zu widmen.

Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Weinberg“ Ehekirchen wegen der Errichtung eines Doppelstabmattenzauns auf dem Grundstück FlNr. 788/6 Gemarkung Ehekirchen

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück FlNr. 788/6 Gemarkung Ehekirchen einen Doppelstabmattenzaun in der Farbe anthrazit, mit einer Höhe von 0,80 m sowie einer Türe errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Weinberg“. Der Bau- und Umweltausschuss Ehekirchen beschließt, dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Weinberg“, Ehekirchen nach § 31 BauGB zuzustimmen. Die Grundzüge der Planung werden durch die Errichtung des Zaunes nicht berührt. Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar. Die Errichtung des Metallzaunes ist unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Zu folgenden Bauanträgen erteilte der Bauausschuss sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:

  • Bauantrag (Tektur) zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Schönesberg, FlNr. 224
  • Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1048/7 Gemarkung Ehekirchen
  • Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf FlNr. 946 Gemarkung Ehekirchen
  • Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 24 Gemarkung Weidorf