Bau- und Umweltausschuss – Sitzung vom 20.07.2020

Besichtigung der Sandgruben Fernmittenhausen und Ambach wegen Uferschwalbenschutzmaßnahmen

Der Ausschuss erteilt sein Einvernehmen, dass die Untere Naturschutzbehörde die beiden Sandgruben wieder als Lebensraum für Bienenfresser und Uferschwalben präpariert. Die Kosten und Haftung gehen komplett auf den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen über (Böschungswinkel, Absturzsicherung, Abstand Abbruchkante zu angrenzenden Flächen etc.).

Besichtigung von Flächen in Buch (z. B. wie Fl.-Nr. 509) wegen Probleme mit Spargelanbau

Auf den Grundstücken Fl.-Nr. 505, 514, 515/3 Gemarkung. Buch wird seit einigen Jahren immer wieder Spargel durch externe Unternehmer angebaut. Hier wird dann teilweise nicht fachgerecht gepflügt etc., so dass die landwirtschaftlichen Flurwege Fl.-Nr. 488 und 504 Gemarkung. Buch immer weiter verschoben werden, dadurch Fremdgrundstücke zur Überfahrt genutzt werden, bzw. die bestehende Wegeführung nur mehr schwer nutzbar ist. Hierzu soll mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kontakt aufgenommen werden, um hier Lösungen zu finden.

Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Weinberg“ Ehekirchen wegen der Errichtung eines Metallzaunes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 788/8 Gemarkung Ehekirchen

Der Bau- und Umweltausschuss Ehekirchen beschließt, dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Weinberg“, Ehekirchen nach § 31 BauGB zuzustimmen.

Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bei der Probmühle“ Ehekirchen wegen der Errichtung eines Stabmattenzauns auf dem Grundstück Fl.-Nr. 926/33 Gemarkung Ehekirchen

Der Bau- und Umweltausschuss Ehekirchen beschließt, dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bei der Probmühle“ Ehekirchen nicht stattzugeben. Die Gemeinde Ehekirchen hat sich erst vor wenigen Jahren Gedanken gemacht, wie die Bebauung hier aussehen soll und will nicht nach so kurzer Zeit bereits hiervon abweichen.

Zu folgenden Bauanträgen erteilte der Bauausschuss sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB:

  • Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Geräte- und Lagerhalle mit überdachter Hoffläche in Ried, Fl.-Nr. 49 Gemarkung Schönesberg
  • Bauantrag zur Errichtung einer Hofflächenüberdachung in Ried, Fl.-Nr. 48 Gemarkung Schönesberg
  • Bauantrag zum Anbau einer Terrassenüberdachung und Errichtung eines Freisitzes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 433/7 Gemarkung Weidorf (Am Mühlbach)
  • Nutzungsänderung des vorhandenen Gebäudes zur Nutzung als Kfz-Werkstatt mit Lagerräumen, Grundstück Fl.-Nr. 1270 (Wallertshofener Straße)

Einbeziehungssatzung Nr. 17 der Gemeinde Königsmoos „Neuburger Str. Mitte“ und Einbeziehungssatzung Nr. 18 der Gemeinde Königsmoos „Erlengraben Ost“

Gegen die Planungen der Gemeinde Königsmoos werden keine Einwände erhoben.